Darum betrifft Sie die Reform der Grundsteuer
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen und darin Angaben über ihren Grundbesitz machen. Mit diesen übermittelten Daten wird ab 2025 von den Kommunen eine neue Grundsteuer erhoben, die zu einer gerechteren Besteuerung führen soll.
Die Grundsteuerreform ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 notwendig geworden. Darin hat das Gericht entschieden, dass die Grundsteuer, wie sie bisher erhoben wird, verfassungswidrig ist, weil sie aus Einheitswerten berechnet wird, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammen. Die ermittelten Werte spiegeln daher laut Gericht nicht den tatsächlichen Verkehrswert der Grundstücke wieder, so dass es zu einer ungleichen Besteuerung der Eigentümerinnen und Eigentümer kommt.
Dies macht eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland erforderlich, so dass alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts verpflichtend aufgefordert sind.